Textilpflege Stuhl
AGB der Rudolf Stuhl GesmbH & Co KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für sämtliche Lieferungen & Leistungen der Textilreinigung Rudolf Stuhl GesmbH. & Co KG. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1. Auftragsgegenstand
Wir stellen unseren Kunden Mietwäsche gemäß der vereinbarten Ausstattungsmenge zur Verfügung.
Der Service beinhaltet ein fachgemäßes hygienisches Reinigungsverfahren, das zweckmäßige Instandhalten, die Lagerhaltung sowie den kostenlosen Austausch von normalem Verschleiß*.
Für die Bearbeitung von Lohnwäsche wird ebenso ein fachgemäßes hygienisches Reinigungsverfahren garantiert.
Die Versorgung des Kunden erfolgt im vereinbarten Abholrhythmus, ohne Sondervereinbarung ebenerdig bis hinter die erste versperrbare Türe. Kosten für darüber hinausgehende zusätzliche Anfahrten bzw. abweichende Lieferorte und deren Auftragsbearbeitung, trägt abhängig vom Aufwand zur Gänze der Kunde.
Für eine reibungslose Abwicklung stellen wir die notwendigen Organisationsmittel zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietwäsche ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder zum Gebrauch zu überlassen.
Die Mietwäsche darf nur durch uns gereinigt werden und bleibt ausschließlich unser Eigentum.
2. Verrechnungs- und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der zur Verfügung gestellten Wäschemenge und dem vereinbarten Versorgungsrhythmus. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreis in Euro exklusive sämtlicher Steuern. Die Rechnungslegung erfolgt in elektronischer Form und der Kunde erklärt sich einverstanden, diese zu akzeptieren. Sollte er abweichend davon auf eine Rechnung in Papierform bestehen, wird pro Rechnung ein Betrag von EUR 3,-als Aufwandsersatz ausgewiesen.
Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung, wobei als Grundlage, die in unseren Lieferscheinen ausgewiesenen Mengen, maßgeblich sind. Diese werden, so wie bei der Lohnwäsche, durch Zählung bzw. Wiegung bei uns im Haus ermittelt, bzw. die angegebenen Mengen vom Kunden, kontrolliert. Gibt es keine Mengenangaben seitens des Kunden gilt die Zählung unsererseits, als akzeptiert. Die Annahme der Lieferung gilt als Bestätigung der Vollzähligkeit und einwandfreien Beschaffenheit. Beschwerden und Mängelrügen sind binnen 24 Stunden schriftlich bekannt zu geben. Wünscht der Kunde in der Rechnung oder im Zusammenhang mit den Lieferdokumenten ein Sonderreporting, wie .B. Aufschlüsselung der Trägerdaten/Teile/Stück/Kosten auf vom Kunden benannten Kostenstellen etc., so wird die Erstellung gesondert gemäß gültiger Preisliste (Stundensatz) verrechnet.
Die gesamte erste Auslieferung wird zu den vereinbarten Mietwaschpreis in Rechnung gestellt.
Die zur Verfügung gestellte Mietwäsche-Ausstattungsmenge je Artikel wird 4-wöchentlich mindestens einmal in Rechnung gestellt. Bei Mietbekleidung und Zusatz- bzw. Sonderartikeln erfolgt die Verrechnung wöchentlich, wobei die vereinbarte Pauschale bereits einen Nachlass für Fehlzeiten der Träger, die durch Krankheiten, Urlaube etc. verursacht werden, beinhaltet. Bei dauerhaften Lieferunterbrechungen (Umbauten, Saisonende usw.) oder Abmelden eines Trägers von Berufsbekleidung, ist der Kunde verpflichtet die Mietwäsche zu retournieren. Bis zu deren Einlangen, laut Ausstattungsliste, bei der Textilreinigung Rudolf Stuhl läuft die Verrechnung weiter. Eine Reduzierung der Ausstattungsmenge innerhalb von 12 Monaten darf grundsätzlich 20% des Mietzinses, des in der Vereinbarung festgehaltenen Wochen/Monat Tauschwertes netto nicht überschreiten. Bei der Mietbekleidung ist das Abmelden von Trägern erstmalig nach 8 Wochen nach deren Auslieferung möglich. Für die nachträglichen Änderungen an der Berufsbekleidung auf Wunsch des Auftraggebers werden EUR 5,- pro Änderung verrechnet. Im Falle eines Größentausches oder der Rückgabe von Bekleidungsteilen vor Ablauf der Nutzungsdauer (die grundsätzlich 3 Jahren also einem Leistungszeitraum von 36 Monaten entspricht) wird der Zeitwert verrechnet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unsachgemäßer Bearbeitung von Schutzbekleidung durch den Kunden, diese ihre Schutzfunktion verliert und wir dafür keine Haftung übernehmen. Die Nachvollziehbarkeit wird mittels Barcodelesung abgesichert.
Erhöhungen der Gestehungskosten berechtigen uns, den Waschpreis entsprechend anzupassen. Wir sind berechtigt den Vertrag vorzeitig aufzulösen, sollte mit den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Bearbeitung der Wäsche nicht mehr möglich sein.
Der Rechnungsbetrag ist laut Vereinbarung zu begleichen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen p.a., sowie sämtliche Gebühren und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Die Preise sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde die Leistungen voll ausnützt oder nicht, ein Anspruch für Rückvergütung für nicht benutzte Ware besteht nicht. Für jede Zustellung unter einem Nettowert von 100,-€ werden anteilige Anfahrtskosten verrechnet.
Bei Zahlungsverzug oder zu hohem Mietwäschebestand sind wir berechtigt Lieferungen zurück zu behalten, für allfällige dadurch entstehende Schäden des Kunden haftet die Textilreinigung Rudolf Stuhl nicht. Sollte der Kunde fällige Forderungen nicht innerhalb 1 Woche ab Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung bezahlen, so sind wir berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-wöchigen Frist zu kündigen.
Die zur Verfügung gestellten Transportmittel sind ausschließlich für die Anlieferung bzw. Abholung der Wäsche bestimmt. Bei Zweckentfremdung bzw. Verlust werden anteilige Mietkosten oder Ersatzkosten für die Container in Rechnung gestellt. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Verwendung der Wäschecontainer in den Räumlichkeiten des Kunden entstehen.
3. Vereinbarungen
Diese Vereinbarungen werden mit Annahme der ersten Lieferung wirksam. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei der Mietwäsche aufgrund des verwendeten Materials zu Maßabweichungen kommen kann und kein Recht auf Neuware besteht.
Eine Kündigung der Mietwäschevereinbarung ist nur mit eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich, erstmals jedoch nach Ablauf von drei Kalenderjahren, die einem Leistungszeitraum von 36 Kalendermonaten entsprechen müssen. Diese Vereinbarung ist daher auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Bei Beendigung dieser Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, das Wäschedepot zum Zeitwert, mindestens jedoch zu 50%, bei Arbeitskleidung zu 33,3% des Neuwertes zu übernehmen. Dieser wird als Wiederbeschaffungspreis zzgl. Einrichtungskosten definiert. Die Umsatzsteuer tritt in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die monatliche Abschreibung für im Einsatz befindliche Wäsche ist für Arbeitskleidung 2%, für Flach- und Frotteewäsche 1,5% vom Neuwert (laut gültiger Ersatzpreisliste).
Während der Kündigungszeit sind Standveränderungen unzulässig. Kündigt der Kunde vorzeitig, so ist die Textilreinigung Rudolf Stuhl berechtigt 50% der bis zum Ablauf der nächsten erreichbaren ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlenden Gesamtvergütung als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.
Geht der Gewerbebetrieb oder ein Standort des Kunden, in dem die Wäsche eingesetzt ist, durch ein Rechtsgeschäft auf einen Dritten über, so hat der Kunde den Dritten zu verpflichten, in den bestehenden Vertrag einzutreten. Geschieht dies nicht bleiben die Verpflichtungen des bestehenden Vertragspartners voll aufrecht. Dies gilt ausdrücklich auch bei Geschäftsaufgabe.
4. Beschädigung, Schwund
Die zur Verfügung gestellten Mietwäschesorten und Transportmittel sind pfleglich zu behandeln. Für beim Kunden entstandene Verluste/Fehlmengen oder einen über den normalen Gebrauch hinausgehende unsachgemäßen Gebrauch (Verbrennungen, Chemikalienschäden, nicht zu reinigende Verschmutzungen) haftet der Kunde für den Zeitwert, der zu ersetzenden Mietwäsche. Diese werden entsprechend der Ersatzpreisliste berechnet.
Der Kunde verpflichtet sich, die Wäsche frei von Fremdteilen zu halten, die zu Maschinen- und Wäscheschäden führen können. Er haftet für alle Schäden die durch verbliebene Fremdteile entstehen.
Gutschriften für nicht benutzte Wäscheteile sind nicht möglich, da diese aus hygienischen Gründen bei der Retournierung immer fachgemäß gereinigt werden müssen.
Für Fremdwäsche kann ohne besondere schriftliche Vereinbarung keine Gewähr übernommen werden. Alle Wäscheteile, die in unseren Transportmitteln vorzufinden sind, werden ohne vorherige Information gereinigt und in Rechnung gestellt.
Wir haben das Recht, mindestens 1x im Jahr, den Mietwäschebestand bei der Mieterin durch Inventur festzustellen.
5. Sonstiges
Die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass die Mietwäsche während des Gebrauches bei ihr nicht durch uns versichert ist und verpflichtet sich, für ausreichenden Versicherungsschutz der Wäschesorten Sorge zu tragen. Vom Zeitpunkt der Abholung bis zur neuerliche Zustellung der Mietwäsche haften jedoch wir.
Während der gesamten Vertragsdauer darf Mietwäsche ausschließlich von der Textilreinigung Rudolf Stuhl bezogen werden.
Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Vermieter die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Vermieter nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Pandemien, militärische Konflikte, Terroranschläge, Streik, Ausschreitungen und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Vermieter auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist. Die Textilreinigung Rudolf Stuhl ist berechtigt ihre vertraglichen Leistungen ganz oder Teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Zusätzlich zu diesen Geschäftsbedingungen, gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Textilreiniger- und Wäschereigewerbe“.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bruck/Leitha. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Nebenabreden und Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Bruck/L., am 3.10.2022
*normaler Verschleiß – Teile die nach langer Nutzungsdauer aufgrund von Abnützungserscheinungen ausgetauscht werden.